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Elterngeld
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Das sogenannte Elterngeld stellt eine Einkommensersatzleistung nach der Geburt eines Kindes dar. So haben Eltern die Möglichkeit, sich voll und ganz auf die Betreuung ihres Nachwuchses zu konzentrieren und werden für einen gewissen Zeitraum finanziell unterstützt. Wer Elterngeld beantragt, muss allerdings einige Dinge beachten, denn der Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist empfehlenswert sich bereits schon während der Schwangerschaft umfassend zu informieren, damit nach der Geburt des Kindes alles zügig von statten gehen kann.

 
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
 
Anspruch auf Elterngeld haben prinzipiell alle Eltern, egal wie hoch das Einkommen vor der Geburt ist. Es ist allerdings zu beachten, dass sich die Höhe des Elterngeldes nach dem bisherigen Einkommen richtet. Das Elterngeld kann nur in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile nach der Geburt nicht voll erwerbstätig sind. Die Grenze liegt hier bei nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Ein weiterer Faktor um Elterngeld zu erhalten ist, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und sich derHaushalt auch in Deutschland befindet.

Wer als Ehe- und LebenspartnerInn ein nicht leibliches Kind betreut kann ebenso Elterngeld beantragen. Dies gilt gleichermaßen auch für Verwandte bis zum dritten Grad, welche Kinder betreuen, deren Eltern schwer krank oder gestorben sind. Für Kinder, die in einer Pflegefamilie betreut werden, besteht kein Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung, da diese Familien Pflegegeld vom Jugendamt erhalten.

Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Hier ist zu beachten, dass das Kind nur bei dem Elternteil lebt, dem die elterliche Sorge zusteht. Leben die Eltern in einer gemeinsamen Wohnung sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Als Ausnahme gilt, wenn ein Elternteil nicht für die Betreuung aufkommen kann, da er krank oder behindert ist.
 
Wie lange haben Sie Anspruch auf Elterngeld?
 
Elterngeld wird ab dem Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensmonates gezahlt. Es gibt auch die sogenannten Partnermonate, wo Sie und Ihr Partner die Möglichkeit haben, zur gleichen Zeit mindestens zwei Monate, die Erwerbstätigkeit zu reduzieren. In diesem Fall erhöht sich der Elterngeldanspruch auf 14 Monate. Eine andere Variante ist, die Zahlungen zu dehnen, das heißt Sie erhalten monatlich weniger Geld, dafür aber über einen längeren Zeitraum. Auch alleinerziehende Elternteile haben gegebenenfalls Anspruch auf 14 Monate.
 
Berechnung des Elterngeldes
 
Wenn Sie als Mutter zusammen mit Ihrem Partner Elterngeld beantragen möchten, ist Ihr Nettoeinkommen maßgeblich. Es werden grundsätzlich 67 % des Einkommens als Elterngeld monatlich gezahlt. Man orientiert sich an dem Mindestbetrag von 300 Euro und als höchster Auszahlungsbetrag gelten 1800 Euro. Eventuell kommt noch ein Geschwisterbonus bei mehreren Kindern hinzu. Als Ausgangspunkt nimmt man das steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Wurde in einem Kalendermonat kein Einkommen erzielt, wird dieser Monat mit null angesetzt. Ebenso fließt das Einkommen während eines Urlaubes oder einer Krankheit mit in die Berechnungen ein. Nicht zum Erwerbseinkommen zählen, Arbeitslosengeld, BAföG oder Stipendien.
 
Wann muss das Elterngeld beantragt werden?
 
Am besten ist es natürlich den Antrag gleich nach der Geburt zu stellen, damit das Elterngeld auch pünktlich gezahlt werden kann. Ein Muss ist es allerdings nicht, Sie können sich daher auch ein bisschen Zeit lassen. Beachten Sie aber, dass rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Monate gezahlt werden. Sie und Ihr Partner können einmal den Antrag auf Elterngeld stellen, außerdem kann er einmal, ohne Angabe von Gründen, geändert werden. Sind beide Elternteile anspruchsberechtigt, müssen auch beide den Antrag unterschreiben.
 
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Elterngeld beantragen wollen?
 
Zunächst besorgen Sie sich rechtzeitig die Vordrucke, damit Sie genügend Zeit haben alles in Ruhe durchlesen zu können. Anträge gibt es direkt bei den Kindergeldstellen oder auch bei den Krankenkassen sowie in Krankenhäusern mit Entbindungsstationen. Wer sich online einen Antrag besorgen möchte, wird unter www.familien-wegweiser.de ebenso fündig. Mit den eigentlichen Vordrucken müssen Sie noch weitere Dokumente einreichen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Dazu zählen die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, die Einkommensnachweise von Ihnen und Ihrem Partner und eine Bescheinigung der Krankenkasse bezüglich des Mutterschaftsgeldes.

Sind Sie Beamtin, muss eine Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes ebenfalls beigefügt werden. Außerdem gehören folgende Unterlagen dazu: eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeitarbeit sowie eine Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit.
 
Elterngeld schafft Freiraum ...
 
... Freiraum, den Sie für Ihr Baby nutzen können. Durch das Elterngeld erhalten Sie finanzielle Unterstützung und können Ihrer Arbeit für einen gewissen Zeitraum den Rücken kehren und sich ideal um Ihr Kind kümmern.
 
Bildnachweis: © Daniel Fuhr - Fotolia.com
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